Studium absetzen und Steuern sparen aber wie? -

Studium absetzen und Steuern sparen aber wie?

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Studium absetzen

Sicher Studium absetzen und dabei auch noch Steuern sparen aber wie geht es wirklich?

Sie können die Kosten für ihr Studium absetzen, jedoch nur, wenn dieses als Zweitstudium bzw. Zweitausbildung zählt.

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Wann kann ich mein Studium absetzen?

Wenn Sie bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, so können Sie das anschließende Studium absetzen. Die Kosten können komplett als Werbungskosten angesetzt werden und sogar als Verlust vorgetragen werden.

Die Studiumkosten eines Zweitstudium bzw. einer Zweitausbildung sind unbegrenzt und somit in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.

Was gilt bei Kosten für das Erststudium?

Die Kosten für das Erststudium oder Erstausbildung können leider nicht als Werbungskosten bei der Steuererklärung abgezogen werden, so entschied der Bundesfinanzhof.Viele Studenten wurden hierdurch natürlich enttäuscht, weil sie nun auf den Kosten sitzen geblieben sind.

Die Kosten für die erste Ausbildung bwz. das Erststudium können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben begrenzt max. i. H. v. 6.000,00 Euro und jahresbezogen abgezogen werden.

Jedoch haben die Studenten oft gar kein oder zu geringes Einkommen, das der Abzug ins Leere geht.

Ein Verlustvortrag dieser Kosten ist ausgeschlossen.

Was tun, um das Studium absetzen zu können?

Wer jedoch genau weiß, was abzugsfähig ist und was nicht und geschickt eine anderweitige Ausbildung vorschiebt, kann sein anschließendes Studium absetzen.

  • Trozt des negativ ausgefallenen Urteils können Studenten von der Entscheidung des Bundesfinanzhofes profitieren. Sie müssen sich nur genau informieren.

Studenten können somit nur eine Zweitausbildung bzw. ein Zweitstudium von der Steuer unbegrenzt absetzen und sogar in die nächsten Berufsjahre vortragen und somit Steuern sparen.

Was wird vom Fiskus als Ausbildung anerkannt?

Der Fiskus hat bereits mehrfach entschieden, dass nicht unbedingt eine betriebliche Ausbildung als Erstausbildung zählt.

  • Auch Schulung und Lehrgänge können als Ausbildung berücksichtigt werden, wenn durch diese berufsbezogene Kenntnisse vermittelt werden.

Ganz wichtig zu beachten ist, dass durch die Ausbildung berufliche Qualifikation erworben wird und somit alle Voraussetzungen vorliegen, um nach dieser Ausbildung eine Vollzeitstelle annehmen zu können.

Als Ausbildung wird Folgendes vom Fiskus anerkannt:

  • Ausbildung zur Flugbegleiterin
  • Lizenz zum Berufskraftfahrer
  • Ausbildung zum Rettungsassistenten im Rahmen eines Zivildienstes.


Wann lohnt es sich eine Erstausbildung zu machen, um das spätere Studium absetzen zu können?

Entstehen bei dem späteren Studium oder Zweitausbildung sehr hohe Kosten, so lohnt es sich eine Erstausbildung vorzuschieben.

Sehr hohe Kosten entstehen in der Regel z. B. bei einer Ausbildung als Pilot, Ausbildung an einer Privatschule oder bei kostenpflichtigen Auslandsemester während eines Studiums.

Studenten können somit ihr Studium absetzen, wenn sie ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung absolvieren und um Steuern in den Folgejahren  zu sparen eine Erstausbildung vorschieben.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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