Steuerrückerstattung 2013 - So holt Arbeitnehmer Geld zurück -

Steuerrückerstattung 2013 – So holt Arbeitnehmer Geld zurück

geld vom fiskus zurück

Steuerrückerstattung 2013

Eine Steuerrückerstattung 2013 kann für Sie drin sein, wenn Sie vorhandene Möglichkeiten des geltenden Steuerrechts ausschöpfen.

Holen Sie sich ihr Geld vom Fiskus zurück und erhalten Sie eine höchstmögliche Steuerrückerstattung 2013 durch die besten Steuertipps.

Anzeige

Auch bei der Steuererklärung 2013 kann mit den guten Tipps an einer richtigen Stelle gespart werden.

Angestellter mit Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.000 Euro – Steuerrückerstattung 2013 ist sicher drin

Hat ein Angestellter höhere Werbungskosten als den Pauschbetrag von 1.000 Euro, so steht der Steuerrückerstattung 2013 nichts mehr im Wege.

  • Der 1.000 Euro Pauschbetrag kann schon überschritten werden, wenn sie 16 Kilometer zu ihrem Chef und somit ihrer Arbeitsstätte pro Monat fahren müssen.Pro Kilometer werden 0,30 Cent als Pendlerpauschale vom Fiskus berücksichtigt.

In der Regel wird die kürzeste Verbindung zur Arbeitsstätte anerkannt. Jedoch kann auch eine andere Verbindung berücksichtigt werden, wenn diese Zeitersparnis bringt.

  • Die Kosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg können sie neben der Pendlerpauschale geltend machen. Hier werden natürlich nur die tatsächlichen Kosten abzüglich Ersattungen von Versicherungen oder Arbeitgeber anerkannt.

Weitere Werbungskosten können Kontoführungsgebühren pauschal i. H. v. 16,00 Euro, beruflich verwendeter PC, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge sein.

  • Auch Prozesskosten gegen den ehemaligen Arbeitgeber können angesetzt werden, es spielt dabei keine Rolle, ob dieser von ihnen gewonnen wurde oder nicht.

Gerade wenn Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, enstehen ihnen Kosten wie Porto, Fahrten zum Gespräch, Telefonate, Zeitungsinserate oder Büromaterial, diese können Sie auf jeden Fall als Werbungskosten berücksichtigen.

Dienstreisen mit privatem Urlaub verbunden – Steuerrückerstattung 2013

Hier besteht die Möglichkeit die Kosten für den beruflichen und privaten Bereich aufzuteilen.

Die Kosten, die für den beruflichen Teil anfgefallen sind, können anteilig abgezogen werden. Die privat veranlasste Kosten sind natürlich nicht abzugsfähig.

Krankheitskosten absetzen – Steuerrückerstattung 2013 fordern

Sie haben viel Geld im Jahr 2013 für Medikamente, Hilfs- oder Heilmittel, Fahrtkosten zum Arzt und ihre Zähne ausgegeben.
Die Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung, soweit diese die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, abgezogen werden.

Die zumutbare Belastung ist je nach Verdienst und Familienstand individuell unterschiedlich hoch und beträgt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Doppelten Haushalt aus beruflichen Gründen von der Steuer abziehen

Mussten Sie einen doppelten Haushalt aus beruflichen Gründen im Jahr 2013 führen, so können Sie neben den Mietkosten bzw. Kosten für das Zimmer und Umlangen auch noch eine Fahrt pro Woche mit 0,30 Cent pro Kilometer ansetzen.

Umzugskosten aus beruflichen Gründen steuerlich geltend machen

Sie sind im Jahr 2013 aus beruflichen Gründen umgezogen, so können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen.
Es stehen einem verheirateten Ehepaar pauschal 1.390,00 Euro pro Jahr zu. Die Ledigen erhalten die Hälfte i. H. v. 695,00 Euro zzgl. Familienzuschläge für jede weitere Person 306,00 Euro.

Neben den Pauschbeträgen können die tatsächlich entstandene Kosten in Verbindung mit dem Umzug z. B. Kosten für Makler, Wohnungsinserate, Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Umzugsfirma oder Mietfahrzeug angesetzt werden.

Häusliches Arbeitszimmer absetzen –  profitieren können auch die Personen, die kein Arbeitszimmer geltend machen können

Eine Steuerrückerstattung 2013 kann auch zustande kommen, wenn sie ein häusliches Arbeitszimmer haben, weil Ihnen kein anderer Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt.

  • Folgende Berufsgruppen können betroffen sein: Lehrer oder Außendienstmitarbeiter.

Alle anderen Personen, die zu Hause gearbeitet haben aber bei denen die Voraussetzungen für den Abzug der Kosten für das Arbeitszimmer nicht vorliegen, können trotzdem die Arbeitsmittel absetzen.

  • Als Arbeitsmittel kommen ein Schreibtisch, ein Computer, ein Stuhl, ein Regal, die anteiligen Kosten für Telefongespräche und auch Büromaterial in Frage.

Heirat im Jahr 2013 – Steuerrückerstattung 2013 möglich

Sie haben im Jahr 2013 geheiratet und einer der Ehegatten hat ein geringes bzw. gar kein Einkommen oder weniger als sie verdient, so lohnt sich eine Steuererklärung auf jeden Fall.

  • Es spielt keine Rolle, wann sie im Jahr 2013 geheiratet haben, sie können trotzdem für das ganze Jahr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und vom günstigen Splittingtarif profitieren.

Kinderbetreuungskosten bei der Steuer berücksichtigen

Sind Ihnen Kinderbetreuungsaufwendungen im Jahr 2013 entstanden, so können Sie zwei Drittel der Kosten maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen.

  • Beachten Sie jedoch, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben soll oder behindert ist und zu ihrem Haushalt gehört.

Das Steuerrecht ermöglicht viele Kosten von der Steuer abzusetzen und von der Steuerrückerstattung zu profitieren. Lassen Sie sich informieren und zahlen Sie weniger Steuern an den Fiskus.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.