Bewirtungskosten absetzen aber sind 70% in Ordnung? -

Bewirtungskosten absetzen aber sind 70% in Ordnung?

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Bewirtungskosten absetzen

Bewirtungskosten absetzen aber ist die Kürzung auf 70% überhaupt in Ordnung?

Um Bewirtungskosten absetzen zu können, schauen die Finanzambeamten auch auf die Bewirtungsbelege ganz genau drauf.

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Das Gericht in Karlsruhe überprüft ob die Kürzung der Bewirtungskosten auf 70% tatsächlich gesetzesgemäß ist.

Im Moment können bei Bewirtung von Geschäftspartnern nur 70 % der tatsächlich entstandenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

Wenn Sie jedoch die gesetzliche Entwicklung verfolgen, so stoßen Sie darauf, dass noch vor dem Jahr 2004  80 % der Bewirtungskosten abzugsfähig waren.

Bewirtungskosten absetzen aber was muss auf dem Bewirtungsbeleg stehen?

Um Bewirtungskosten überhaupt absetzen zu können, muss ein vollstädig ausgefüllter Bewirtungsbeleg vorliegen.

Dieser kann zusätzlich zu der Bewirtungsrechnung ausgefüllt werden.

Die meisten Gaststätten oder Restaurants drucken den Bewirtungsbeleg mit auszufüllenden Angaben unter der Rechnung.

Auch wenn viele Angaben wie z. B. Ort, Datum und Höhe der Kosten bereits auf der Bewirtungsrechnung drauf stehen, müssen diese gesondert auf dem Bewirtungsbeleg nochmal als Bestätigung erfasst werden.

Auf dem Bewirtungsbeleg dürfen folgende Angaben nicht fehlen:

1. Bewirtete Personen (inkl. Unternehmer selbst)
2. Anlaß der Bewirtung
3. Höhe der Kosten
4. Ort
5. Datum
6. Unterschrift.

Bewirtungskosten absetzen aber wie kommt es zu der Kürzung auf 70 %?

Das damals neu eingeführte Haushaltsbegleitgesetz 2004 brachte die Kürzung der Bewirtungskosten auf 70 % mit.

Neben der Kürzung der Bewirtungskosten wurden auch viele weitere Steuervergünstigungen wieder gekürzt.

Bereits im Jahre 2009 wurde durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Gesetz nicht wirksam ist. Das neue Gesetz wurde nicht ganz für nichtig erklärt , dafür sollten die Mängel durch ein neues Gesetz wieder beseitigt werden. Dazu kam es im Jahr 2011.

Es gibt leider nicht viele Chancen für die Änderung der aktuellen Rechtslage.

Jedoch sollten die Unternehmer als auch Arbeitnehmer hier einen Einspruch einlegen, wo die Steuerbescheide noch änderbar sind und diese eben für die Absetzbarkeit der höheren Bewirtungskosten von 80 % offen halten.

Außerdem sollte Ruhe des Verfahrens bis zur Karlsruher Entscheidung beantragt werden.

Trotz geringen Chancen sollte die Möglichkeit genutzt werden, um evtl. bei positiver Entscheidung doch noch die höheren Bewirtungskosten absetzen zu können.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


2 comments on “Bewirtungskosten absetzen aber sind 70% in Ordnung?

  1. M sagt:

    „Der Gericht“, „Chansen“, Ihre Tipps sind sicher hilfreich, über Ihre Grammatik in diesem Beitrag sollten Sie noch mal nachdenken..

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