Mantelbogen – Welche privaten Kosten kann man von Steuer abziehen? -

Mantelbogen – Welche privaten Kosten kann man von Steuer abziehen?

Die Einkommensteuererklärung besteht aus vielen verschiedenen Formularen, einer von diesen Formularen ist der Mantelbogen. Viele blicken hier überhaupt nicht mehr durch, was von jedem eigentlich ausgefüllt werden soll.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie die Einzelheiten über die absetzbare Kosten sowie richtige Angaben im Mantelbogen. Versuchen Sie nichts zu vergessen und holen Sie möglichst viel aus der Steuererklärung raus.

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Welche Kosten sind absetzbar? Was muss ausgefüllt werden?

Wichtiges zum Mantelbogen:

  • Zunächst wird der Mantelbogen Steuererklärung ausgefüllt. Dieser sollte von jedem Bürger bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden. Hier werden die persönlichen sowie auch weiteren steuerlich relevante Daten erfasst.
  • TIP: Bitte immer die richtige Steuernummer sowie aktuelle Anschrift und Bankverbindung angeben bzw. das Vorjahr aktualisieren und überprüfen.

Was ist mit haushaltsnahen Dienstleistungen gemeint?

  • Es können einmal die Handwerkerleistungen, für die im Haushalt angefallenen Tätigkeiten in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrages direkt von der Steuer abgezogen werden.
  • Maximal sind jedoch pro Jahr 1.200 Euro abzugsfähig.
  • Haushaltsnahe Dienstleistung ist die Tätigkeit, die in der Regel durch Mitglieder des privaten Haushalts ausgeführt wird und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.
  • TIP: Falls es höhere Ausgaben für die haushaltsnahen Dienstleistungen angefallen sind, wäre es sinnvoll diese auf das nächste Jahr zu verschieben.

Welche Kosten verstecken sich hinter den Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung?

  • Folgende Kosten kommen in Frage: dauerhafte Lasten, Unterhaltsleistungen an geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, Kosten für die eigene Berufsausbildung soweit diese keiner anderen Einkunftsart zugeordnet werden können.
  • Weiterhin sind Scheidungskosten, Fahrkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten und Pflegekosten soweit angefallen, anzugeben.
  • Krankheitskosten lohnen sich nur, wenn diese in höherem Umfang angefallen sind und berücksichtigt werden hier nur vom Arzt verschriebene Medikamente oder andere Arztleistungen.
  • Der Behinderungsgrand und Art der Behinderung ist anzugeben.

Was versteht man unter Verlustrücktrag?

  • Der Verlustrücktrag wird auch im Mantelbogen erfasst. D. h. wenn z. B. im Jahr 2011 ein sehr hoher Verlust entstanden ist, der sich im Jahr 2011 nicht mehr auswirkt, so kann dieser in das Vorjahr also das Jahr 2010 übertragen werden. Als Verlust wird der negative Gesamtbetrag der Einkünfte angesehen.

Entgeltersatzleistungen richtig angeben:

  • Hat man im Jahr Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld erhalten und wurden diese Entgeltersatzleistungen nicht bei der Anlage nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) erfasst, so sind diese auch im Mantelbogen anzugeben.
  • Hierzu sind Bescheinigungen als Nachweis beizulegen. Hier müssen jedoch nur die Leistungen angegeben werden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Ich hoffe, Sie konnten sich nun einen Überblick über den Mantelbogen verschaffen.

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Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Mantelbogen – Welche privaten Kosten kann man von Steuer abziehen?

  1. Johng266 sagt:

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