Steuererklärung doppelte Haushaltsführung eines Singles -

Steuererklärung doppelte Haushaltsführung eines Singles

Bei der Steuererklärung doppelte Haushaltsführung geltend machen aber wie sieht es bei Singles aus?

Welche Voraussetzungen müssen hier erfüllt sein, um bei der Steuererklärung doppelte Haushaltsführung zu haben? Die doppelte Haushaltsführung kann bei Singles nur unter bestimmten Voraussetzungen vorliegen.

  • Auch für Singles gelten die gleichen Bedingungen, wie für alle Arbeitnehmer. Es muss ein eigener Hausstand vorliegen und die Erstwohnung darf keine Ferienwohnung sein, sondern ein Hausstand, wo sich der Single im Wesentlichen ständig und somit ununterbrochen aufhält und nur wegen der Arbeit oder Urlaubs abwesend ist.
  • Die Singles werden etwas strenger geprüft als Verheiratete und hier werden alle vorliegenden Faktoren bei der Steuererklärung doppelte Haushaltsführung zunächst unter die Lupe genommen.

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Steuererklärung doppelte Haushalstführung eines Singles abziehen – Was muss ich wissen?

Fall (Beschluss vom 12.6.2012, VI B 73/12):

  • Die alleinstehende Klägerin hat eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt, weil Sie Ihre doppelte Haushaltsführung anerkannt bekommen wollte.

BEGRÜNDUNG:

  • Die Beschwerde wurde als unbegründet erklärt. Es musste keine Entscheidung des Bundesfinanzhofes folgen, weil es bereits ein ähnliches BFH-Urteil aus dem Jahr 2010 gibt.
  • Laut Gesetz können notwendige Mehraufwendungen, also zusätzlich notwendige Kosten, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden.

Steuererklärung doppelte Haushaltsführung : Wann liegt diese bei Singles vor?

  • Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und am Beschäftigungsort wohnt.
  • Diese Regelung gilt auch grundsätzlich für einen Arbeitnehmer, der Single ist. Somit könnte auch ein Single einen doppelten Haushalt führen.

Steuererklärung doppelte Haushaltsführung – Eigener Hausstand bei Singles?

  • Ein  Hausstand ist der Haushalt, der von Arbeitnehmer als Lebensmittelpunkt geführt wird. Es ist somit sein Erst- oder Haupthaushalt.
  • Bei einem Single liegt ein solcher Hausstand nur vor, wenn er sich in dem Haushalt, im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheit, aufhält.
  • Eine Ferienwohnung oder ähnliche Wohnung für gelegentliche Besuche reicht für die Anerkennung als Hausstand nicht aus.
  • Auch wenn der Single als Gast irgendwo wohnt und somit bei der Haushaltsführung nicht mitbestimmt liegt keine eigene Haushaltsführung vor und somit keine Werbungskosten doppelte Haushalstführung.
  • Besonders wenn die Wohnung auch noch kostenlos überlassen wird, prüft das Finanzamt erst recht, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einem fremden Haushalt wohnt.
  • Der Bundesfinanzhof kann unter einer Gesamtwürdigung entscheiden, ob ein eigener Hausstand bei Singles vorliegt. Es werden somit alle vorliegenden Faktoren und vorliegenden Verhältnisse überprüft und dann folgt eine Entscheidung.

Die Klägerin konnte keine Revision einlegen, weil diese nicht gestattet war.

Somit wird jeder Fall individuell entschieden, weil nicht immer die gleichen Faktoren vorliegen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de


One comment on “Steuererklärung doppelte Haushaltsführung eines Singles

  1. Juri sagt:

    die Singles haben es nicht leicht, auch die Behörden verlangen viel von Ihnen.

    Viele Grüße
    Juri Miller

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