Fahrtkostenerstattung Krankenkasse aber wann? -

Fahrtkostenerstattung Krankenkasse aber wann?

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Fahrtkostenerstattung Krankenkasse

Fahrtkostenerstattung Krankenkasse erfolgt oft nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Für welche Fahrten gibt es Fahrtkostenerstattung Krankenkasse und für welche nicht?

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Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind die Fahrkosten aufgeführt. Jedoch nicht alle anfallende Fahrkosten werden von den Krankenkassen tatsächlich auch erstattet.

  • Ziemlich selten bzw. nur ausnahmsweise werden die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung von der Krankenkasse übernommen.

Wann erfolgt die Fahrtkostenerstattung Krankenkasse wirklich?

Stehen die Fahrtkosten mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingend medizinischen Gründen zusammen und sind diese notwendig für die Leistung, so steht der Fahrtkostenerstattung Krankenkasse nichts mehr im Wege.

  • Sobald kein zwingend medizinischer Grund vorliegt, zahlt die Krankenkasse für die Fahrten gar nichts.

Als keine medizinische Notwendigkeit werden Fahrten zu Erfragen von Befunden, Abholung von Verordnungen oder zu Terminabstimmungen mit dem Arzt angesehen.

  • Auch bei Fahrkosten wird das Wirtschaftlichkeitsprinzip angewendet. Darum übernimmt die Krankenkasse meist auch die Kosten für Strecken über den direkten Weg, also für den Ort, wo man sich gerade befindet und dem, wo die nächstmöglich erreichbare Behandlungsmöglichkeit besteht.

Will man jedoch den Arzt seines Vertrauens aufsuchen, welcher weiter entfernt ist als die nächstmöglich erreichbare Behandlungsmöglichkeit, so muss man die Mehrkosten selber tragen. Diese übernimmt die Krankenkasse nämlich nicht.

  • Ebenfalls werden auch die Notwendigkeit der Beförderung und die Beförderungsmittelart für den Hin- und Rückweg gesondert geprüft.

Somit muss dem Patienten klar sein, dass ein Rettungstransport für den Hinweg zum Krankenhaus als medizinisch notwendig gesehen wird, wobei der Rückweg auch mit öffentlichen Verkehrsmittel möglich bzw. ausreichend ist.

  • Die medizinische Notwendigkeit spielt auch eine große Rolle bei der Auswahl des Transportmittels. In der Regel trifft der Arzt diese Entscheidung, weil der aktuelle Gesundheitszustand  und die Gehfähigkeit des Patienten dabei berücksichtigt werden müssen und nur dieser eine Beurteilung des Patientenzustandes vornehmen kann.

Wie sieht es eigentlich mit Fahrtkostenerstattung Krankenkasse bei stationären Behandlungen aus?

Auch die Fahrten, die im Zusammenhang mit stationären Behandlungen stehen, können selbstverständlich auch von der Krankenkasse erstattet werden. Hier ist auch keine Genehmigung im Vorfeld notwendig.

  • Ganz wichtig zu beachten dabei ist, dass die Kosten für eine Verlegung von einem Krankenhaus in ein anderes oft nur dann übernommen werden, wenn diese zwingend medizinisch notwendig ist.

Eine Rettungsfahrt zum Krankenhaus, ob mit Rettungswagen oder Hubschrauber, wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig ist oder nicht.

  • Die Fahrten zu ambulanten Behandlung werden selten oder fast zu in Ausnahmefällen von den Krankenkassen übernommen. Bei bestimmten Erkrankungen mit Therapien oder bei behinderten Personen gibt es Ausnahmeregelungen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse und was muss der Versicherte selbst tragen?

In der Regel muss der Versicherte für jede Fahrt eine Zuzahlung selbst leisten.  Die Zuzahlung entspricht 10% der Fahrkosten und beträgt mindestens 5 Euro und höchstens jedoch 10 Euro pro einfache Fahrt.

  • Die Krankenkasse übernimmt dabei die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Fahrkosten abzüglich Zuzahlung des Versicherten.

In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse oft die Fahrtkosten nur, wenn es medizinischen zwingen notwendig ist. Aber auch der Versicherte muss einen Teil der Kosten dabei selber tragen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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