Einkommensgrenze Familienversicherung, welche gilt? -

Einkommensgrenze Familienversicherung, welche gilt?

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Einkommensgrenze Familienversicherung

Viele müssen Einkommensgrenze Familienversicherung beachten, um diese nicht zu verlieren.

Welche Einkommensgrenze Familienversicherung muss nicht überschritten werden, um die Versicherung beizubehalten?

Es gibt Grenzwerte, die unbedingt eingehalten werden, um bei der Familienversicherung weiterhin zu bleiben.

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Welche Einkommensgrenze Familienversicherung gilt bei Selbständigkeit?

Erfreulicherweise wurde der Grenzwert gerade für Selbständige erhöht. Diese dürfen ab sofort etwas mehr verdienen als bisher.

  • Ab 2015 beträgt die Einkommensgrenze Familienversicherung für Selbständige mit Gewinneinkünften 405,00 Euro pro Monat.

In Vergleich zum Vorjahr erfolgte eine Anhebung des Grenzwertes.

  • Es gibt jedoch noch weitere Voraussetzungen zu beachten, um in der Familienversicherung ihres Partner oder Ehegatten zu bleiben.

Voraussetzungen für Familienversicherung:

  • Keine angestellte Tätigkeit und somit kein Angestelltenverhältnis
  • Alle monatliche Einkünfte nicht höher als 450 Euro inkl. Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit
  • Weniger als 20 Stunden die Woche arbeiten und somit keine hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt wird

Unter allen monatlichen Einkünften sind die sieben Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts zu verstehen. Dahinter stecken z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Unterhaltseinkünfte oder Renten.

Wie sieht es eigentlich bei Selbständigkeit und Minijob aus?

Wenn Sie selbständig sind und nebenbei auch noch einen Minijob ausüben, so müssen Sie die Gesamtgrenze i. H. v. 450,00 Euro pro Monat für das ganze Einkommen im Auge behalten.

  • Die Krankenkasse zählt die gesamten Einkünfte zusammen.

Verdienen Sie bei ihrer selbständigen Tätigkeit bis zu 405,00 Euro aber insgesamt nicht mehr als 450,00 Euro pro Monat, so verlieren Sie ihre Familienversicherung trotz Selbständigkeit und eines Minijobs nicht.

Wenn Sie also selbständig sind und auch noch einen Minijob ausüben, so müssen Sie max. folgende monatliche Grenzwerte einhalten:

  • Einkünfte aus Selbständigkeit max. 405,00 Euro
  • Einkommen aus Minijob max. 45,00 Euro pro.

Was soll man tun, wenn die Einkommensgrenze Familienversicherung bei Selbständigkeit überschritten wurde?

Überschreitet ihr Grenzwert bei der Selbständigkeit den maximalen Wert von 405,00 Euro, so können Sie sich an ihren Steuerberater wenden, um ihre Familienversicherung doch weiterhin zu erhalten.

Beachten Sie jedoch, dass die Krankenkasse einen Fragebogen zum Ausfüllen schickt und sollte eine Überschreitung der Grenzwerte durch Krankenkasse festgestellt werden, so kann dies zu nachträglichen Nachzahlungen führen.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr STEUER-INFO-BLOG


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